Im Verkehrszivilrecht vertrete ich Sie bei der Geltend-machung von Ansprüchen und Forderungen, die aus Verkehrsunfällen oder sonstigen Schadensereignissen im Straßenverkehr entstehen.
Dazu gehören etwa der Schadensersatz für ein durch einen Unfall demoliertes Auto oder Schmerzensgeld.
Weitere Themen der außergerichtlichen wie gerichtlichen Regulierung von Verkehrsunfällen sind z.B. Mietwagenkosten, Nutzungsausfallentschädigung oder Gutachterkosten.
Aber zum Verkehrszivilrecht gehört auch der An- und Verkauf von Fahrzeugen sowie die daraus resultierenden Probleme und die Geltendmachung von Garantie- und Gewährleistungsansprüchen.
|
|
|